AGB
Allgemeine Geschäftzsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Herstellungen, Lieferungen, Leistungen und Angebote von Heinke erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Den Angeboten von Heinke liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Mit Beauftragung von Heinke gegebenenfalls der Unterzeichnung des Lieferscheins, der von Heinke , deren Vertreter oder des von ihr beauftragten Spediteurs vorgelegt wird, spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts-, Einkaufs- oder Auftragsbedingungen wir hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn dies von Heinke schriftlich bestätigt wurde. Der Verzicht auf diese Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Die Angebote von Heinke sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sie sich 20 Tage gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Heinke . Lehnt diese nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn Heinke sie schriftlich bestätigt. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§ 2a Online Shop www.Heinke-Store.com
1. Vertragsschluss im Online Shop
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Buttons „Bestellung absenden" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Diese Eingangsbestätigung ist keine Auftragsbestätigung und ist ein freibleibendes Angebot. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande.
2. Versandkosten
Die Versandkosten hängen von der Menge der bestellten Waren sowie der Versandart ab und werden Ihnen vor Abgabe Ihrer verbindlichen Bestellung deutlich mitgeteilt.
3. Verhaltensweise bei der Entgegennahme von Paketen
3.1. Überprüfen Sie zunächst genau die Anzahl der im Handscanner angegebenen Pakete mit den vorgelegten Paketen.
3.2. Überprüfen Sie das Paket auf äußerlich erkennbare Beschädigungen. Erkennbare Schäden müssen im Beisein des anliefernden Boten unter Angabe über den Verlust/Beschädigung in einer von beiden Seiten zu unterzeichnenden Empfangsbescheinigung den Schaden festzuhalten. Der Bote verfügt über ein entsprechende Schadenbestätigung.
Sollte der Fahrer dieses Formular nicht mit sich führen, ist es unbedingt wichtig, den Schaden auf dem Handscanner zu vermerken. Sollte dies aus unbekannten Gründen nicht möglich sein, verweigern Sie die Annahme des Paketes.
ACHTUNG: Transportschäden stehen nicht immer inunmittelbarem Zusammenhang mit einem von Außen sichtbaren Schaden (z.B. Loch in der Kartonage etc.), in diesem Fall ist von einem verdeckten Schaden auszugehen, denn der Karton ist meist flexibler als das Versandgut. Bitte überprüfen Sie die Lieferung daher unbedingt in Anwesenheit des Paketboten auf einen möglichen (verdeckten) Schaden, die Annahme unter Vorbehalt reicht nicht aus! Sollte der Bote dies aus zeitlichen Gründen nicht gestatten, verweigern Sie bitte die Annahme und setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Wir werden dann entsprechende Maßnahmen ergreifen.
3.4. Die Klausel "unter Vorbehalt" reicht nicht aus, der Spediteur spricht in diesem Fall von einem verdeckten Schaden und lehnt jegliche Haftung ab.
4. Rückgabebelehrung
Rückgaberecht:
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Heinke Rathje
Richard-Koch-Straße 5
70186 Stuttgart
e-mail: mail@heinke-store.com
Rückgabefolgen:
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang. Ende der Rückgabebelehrung
§ 3 Preise
1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich Heinke an die in Ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
2. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Heinke genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, die ausdrücklich ausgewiesen ist.
3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Firmensitz Stuttgart einschließlich Verpackung, Lieferungen und zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
4. Skontoabzüge bedürfen der vorherigen Vereinbarung und Bestätigung auf der Rechnung. Ist ein Skontoabzug vereinbar, dann muß die Zahlung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Konto von Heinke . Bei verspätetem Eingang verfällt der Skontoabzug.
5. Mangels besonderer Vereinbarung ist die gesamte Zahlung bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.
6. Die Kaufpreisforderungen werden unabhängig vom vereinbarten Zahlungsziel oder von der Laufzeit hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen von Heinke geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu mindern.
7. Alle Zahlungen haben direkt an Heinke zu erfolgen. Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht von Heinke nicht zur Entgegennahme von Geld oder sonstigen Zahlungsmitteln berechtigt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Heinke über den Betrag verfügen kann. Im Fall von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.
8. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
9. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von Heinke .
10. Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den Vertragspartner, des Rücktritts vom Kaufvertrag durch Heinke gemäß §. 455 BGB (Eigentumsvorbehalt) ist Heinke berechtigt, 25% des Kaufpreises zzgl. verauslagter Verpackungs- und Fracht- sowie Rückfrachtkosten als Schadenersatz zu fordern. Den Vertragsparteien bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen geringeren oder höheren Schaden nachzuweisen.
11. Bei verspäteten Zahlungen ist Heinke berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Kontokorrent- Zinsen zu berechnen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Verzugsschadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
12. Die Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive der gesetzliche Mehrwertsteuer.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit (Bei Kaufleuten gilt § 5 AGB)
1. Heinke bemüht sich die angegebenen Termine einzuhalten. Obliegt es dem Besteller Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben zu beschaffen oder geht eine vertragsgemäße Anzahlung nicht ein, ist die Lieferfrist für den entsprechenden Zeitraum gehemmt. Gerät Heinke in Verzug, so kann der Vertragspartner nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 6 Nr. 8 AGB verlangen.
2. Die Dauer der vom Vertragspartner gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei von Heinke beginnt.
3. Heinke ist zu Teilleistungen und -lieferungen jederzeit berechtigt.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit gegenüber Kaufleuten
1. Die von Heinke genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Heinke oder deren Unterlieferanten eintreten - , hat Heinke auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Heinke , die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlalufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4. Sofern Heinke die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grobe Fahrlässigkeit von Heinke .
5. Heinke ist zu Teillieferungen und -leistungen jederzeit berechtigt.
6. Im übrigen gilt § 6 Nr. 8 AGB.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen im zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert Heinke nach ihrer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
3. Der Vertragspartner muß die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und Heinke von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine schriftliche Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Vertragspartner unterschrieben sein muß, unterrichten. Im übrigen müssen von Heinke offensichtliche Mängel unverzüglich, spätesten jedoch innerhalb von Sieben Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.
Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Vertragspartner bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließen jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber von Heinke aus
4. Werden Wartungs- oder Pflegeanweisungen von Heinke nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Pflegematerialien verwendet, von deren Benutzung Heinke abgeraten hat oder die nicht qualitativ hohen Ansprüchen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
Im Falle einer Mitteilung des Vertragspartners, daß die gelieferte Ware nicht der Gewährleistung entspricht, verlangt Heinke nach ihrer Wahl, daß
a) das schadhafte Teil zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Vertragspartner geschickt wird;
b) der Vertragspartner das schadhafte Teil bereithält und Heinke dort die Reparatur vornimmt.
Ist der Ertragspartner jedoch Kaufmann nach HGB und verlangt er, daß Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die Firma Firma Fourteam sport + fashion GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen von Heinke zu bezahlen sind.
5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehlt, kann der Vertragspartner nach seine Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschossen. Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für gebrauchtes Material, welches unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert wird.
7. Firma Fourteam sport + fashion GmbH steht dem Vertragspartner nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat zur Verfügung. Sie haftet hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
8. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sowie jedwedem sonstigen Rechtsgrund sind sowohl gegen Heinke als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder groß fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Vertragspartner gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollten, ferner nicht in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
§ 7 Gefahrenübergang, Abnahme
Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Firmengelände von Heinke verlassen hat. Dies gilt auch, wenn die Zustellung durch firmeneigene Fahrzeuge erfolgt. Wird der Versand ohne Verschulden von Heinke unmöglich oder auf Wunsch des Vertragspartners verzögert oder nimmt er die Ware nicht ab, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.
Ein hergestelltes Werk geht spätestens als abgenommen, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von 7 Tagen ab Empfang von Heinke schriftlich mitteilt, daß die Abnahme des Werkes verweigert werde.
§ 8 Urheberrecht
Durch Bezahlung der Forderungen von Heinke wird dem Vertragspartner an etwaigen Urheberrechten weder ein einfaches noch ein ausschließliches Nutzungsrecht im Sinne des Urheberrechtsgesetzes eingeräumt. Alle Rechte verbleiben bei von Heinke. Dies gilt auch für etwaige Patent-, Warenzeichen-, Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechte.
§ 9 Eigentumsvorbehalt, Eigentum durch Verarbeitung
1. Es gelten die Vorschriften über den Eigentumserwerb durch Verarbeitung oder Umbildung gemäß § 950 BGB.
2. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die von Heinke aus jedem Rechtsgrund jetzt oder zukünftig zustehen, werden von Heinke die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
3. Die Ware bleibt Eigentum von Heinke . Verarbeitung und Umbildung erfolgt stets für Heinke als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diese. Erlischt das (Mit-) Eigentum von Heinke , so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Heinke übergeht. Der Vertragspartner verwahrt das (Mit-) Eigentum von Heinke unentgeltlich. Ware, an von Heinke (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
4. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Warenkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent) tritt der Vertragspartner bereits jetzt in vollem Umfang an Heinke ab. Diese ermächtigt ihn widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Vertragspartner auf das Eigentum von Heinke hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners - insbesondere Zahlungsverzug - ist Heinke berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch Heinke liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen von Heinke und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Erfüllungsort ist Stuttgart.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
